ARBEITSRECHT

Wir beraten unsere Mandanten in einem umfassenden Spektrum arbeitsrechtlicher Angelegenheiten, einschließlich, aber nicht beschränkt auf die Ausarbeitung von Arbeitsverträgen und internen Regelungen, die Ausarbeitung von Wettbewerbsverbotsvereinbarungen, die Beendigung von Arbeitsverträgen in Übereinstimmung mit arbeitsrechtlichen Vorschriften und Entscheidungen des Obersten Gerichtshofs.

Außerdem beraten wir unsere Mandanten auch zu aktuellen Änderungen der einschlägigen Rechtsvorschriften und erstellen und teilen Rechtsgutachten zu verschiedenen Aspekten des türkischen Arbeitsrechts. Wir führen detaillierte Untersuchungen durch und erstellen Due-Diligence-Berichte über die Personalakten der Mitarbeiter unserer Mandanten und die Beschäftigungspraktiken im Unternehmen.

Darüber hinaus bieten wir Seminare und Schulungen für Geschäftsführer und Personalabteilungen unserer Mandanten zur täglichen Anwendung der wichtigsten arbeitsrechtlichen Angelegenheiten an.

Wir verfügen über umfangreiche und erfolgreiche Prozesserfahrung in Arbeitsrechtsfällen, Wiedereinstellungsfällen, Mobbing und allen Streitigkeiten im Zusammenhang mit Arbeitnehmer- und Arbeitgeberbeziehungen.

Des Weiteren beraten wir Mandanten bei der Steuerung von Gewerkschafts- und Tarifkonflikten und nehmen an Tarifverhandlungen teil, an denen von uns vertretene Unternehmen involviert sind.

Zusätzlich zu den oben genannten Dienstleistungen beraten wir unserer Mandanten auch bei der Erlangung von Aufenthalts- und Arbeitsgenehmigungen für ausländische Arbeitnehmer.